Nützlingsstreifen auf offener Ackerfläche

Ein- und mehrjährige Nützlingsstreifen fördern Bestäuber und natürliche Gegenspieler von Schädlingen

Nützlingsstreifen sind kurzfristige (mehrheitlich einjährige) Biodiversitätsförderflächen (BFF). Die minimale Anlagedauer beträgt
100 Tage, die Saat muss vor dem 15. Mai erfolgen.

Ab dem Jahr 2023 gibt es nebst den einjährigen neu eine mehrjährigen Variante
(Verpflichtungsdauer des mehrjährigen Nützlingsstreifens: 4 Jahre).

Im Vordergrund steht die Förderung von Bestäubern und von natürlichen Gegenspielern von Schädlingen (funktionelle Biodiversität).
Dazu werden die Nützlingsstreifen zwischen oder neben landwirtschaftliche Produktionsflächen angesät. Sie müssen entlang der
ganzen Ackerkultur angelegt werden und mind. 3 m, max. 6 m breit sein. Dort lockt die Blütenvielfalt die Nützlinge an, versorgt diese
mit Pollen und Nektar und bietet Unterschlupf. Von dort aus wandern sie in die angrenzenden Kulturflächen, wo sie Bestäubungsarbeit leisten und Schädlinge reduzieren.

Weitere Informationen und Auflagen finden Sie unter den Produkten.